Allgemeine GEschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung)

1. Geltungsbereich

Mit der Anforderung des Exposés und der Kenntnisnahme der darin benannten Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) ein provisionspflichtiger Maklervertrag hinsichtlich des angebotenen Objekts zustande. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags und vom Maklerkunden anerkannt.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Die von der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) übermittelten Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) zulässig. Erfolgt eine unbefugte Weitergabe und schließt ein Dritter oder eine über diesen Dritten vermittelte Person den Hauptvertrag ab, der nach diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision. Es bleibt ihm unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3. Angebote

Alle Angebote der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben beruhen auf den Informationen, die von Dritten – insbesondere dem Verkäufer oder Vermieter – übermittelt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden, die Angaben eigenverantwortlich zu prüfen.

4. Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) ein Hauptvertrag (z. B. Kauf, Miete, Tausch) über das benannte Objekt zustande kommt. Dabei genügt die Mitursächlichkeit der Tätigkeit. Kommt der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes, aber wirtschaftlich vergleichbares Objekt zustande, bleibt der Provisionsanspruch unberührt – etwa bei Kauf statt Miete oder Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt des Grundstücks.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs Die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.

Der Anspruch auf Zahlung der Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig. Die Rechnung ist unmittelbar nach Zugang zahlbar. Die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Der Kunde hat die Pflicht, die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) über den Abschluss des Hauptvertrags und dessen wesentliche Inhalte zu informieren, insbesondere wenn der Vertrag ohne Beteiligung der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) zustande kommt.

6. Provisionshöhe

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Provision für den Käufer 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von 19% bzw. 3,57 Monatsmieten bei gewerblichen Mietverträgen. Bei Wohnimmobilien im Sinne des § 656a BGB, bei denen die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) für beide Parteien tätig ist, gilt der Grundsatz der gleichen Provisionshöhe. Ein Nachlass für eine Partei reduziert die Provision auch für die andere Partei im selben Umfang. Die jeweils andere Partei wird hierüber informiert.

7. Doppeltätigkeit

Die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei (Verkäufer, Vermieter, Tauschpartner.) tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht. In diesem Fall ist auf Unparteilichkeit zu achten.

8. Vorkenntnis

Ist dem Maklerkunden das Objekt bereits bekannt, so hat er dies der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dieser Hinweis, ist der Kunde verpflichtet, der Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) sämtliche durch die unterlassene Mitteilung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Fälle grober Fahrlässigkeit oder das Fehlen garantierter Eigenschaften.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Die Simon Immobilienwerte, Inhaber André Simon (Einzelunternehmung) nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten für Vollkaufleute ist Düsseldorf.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

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